Stichtag 31. MärzGesetzliche Verwirkungsfrist für den Antrag auf Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)
Schweizer Expertenportal • Kreisschreiben Nr. 45 ESTV • Frist 31. März

NOV & Quellensteuer – Ordentliche Veranlagung prüfen & bis zu CHF 6'500+ zurückfordern

Ob freiwillige Steuerrückerstattung durch Säule 3a, BVG-Einkauf & Berufskosten, obligatorische NOV ab CHF 120'000 Bruttolohn oder die Rückforderung der 35 % Schweizer Verrechnungssteuer auf Wertschriften: Unsere Steuerexperten in Baar (ZG) simulieren Ihr Ergebnis vorab ohne Nachzahlungsrisiko.

Vorab-Check Gemeindesteuerfuss
Säule 3a, BVG & 35 % Verrechnungssteuer
4you Partners GmbH • 6340 Baar
Schweizer Quellensteuer-Check 2026/2027

Wann lohnt sich die NOV für Sie?

de-CH
1. Freiwillige NOV (Steuern sparen)< CHF 120'000

Holen Sie sich zu viel bezahlte Quellensteuer zurück durch Einzahlung in die Säule 3a (bis CHF 7'258), Pensionskassen-Einkäufe (BVG), Weiterbildung, Pendlerkosten oder Kinderbetreuung.

2. Obligatorische NOV (Gesetzliche Pflicht)Ab CHF 120'000

Ab CHF 120'000 Jahresbruttolohn oder beim Erreichen kantonaler Vermögens- und Nebeneinkünftegrenzen (z. B. CHF 80'000 Vermögen in ZH). Wir verhindern Nachzahlungen durch Vollabzug.

3. Schweizer Verrechnungssteuer (35 %)100 % Rückforderung

Auf Schweizer Dividenden, ETFs und Bankzinsen behält die Bank 35 % Verrechnungssteuer ein. Über das Wertschriftenverzeichnis der NOV fordern wir diese 35 % komplett zurück.

Direkt zum interaktiven 5-Schritte-NOV-Check
Interaktiver 5-Schritte-NOV-Check

Quellensteuer-Rückerstattung & NOV-Pflicht kostenlos prüfen

Frist 31. März beachten
Schritt 1 von 5: Ihre Situation20 %

1. Was ist der Hauptgrund Ihrer Anfrage?

Wählen Sie die Option, die am besten auf Ihre aktuelle Steuersituation zutrifft.

Dauert weniger als 60 Sekunden
Interaktiver Quellensteuer-Rechner & NOV Steuer Rechner 2026/2027

Quellensteuer- & NOV-Ersparnis-Rechner: Wie viel Geld erhalten Sie zurück?

Berechnen Sie in 30 Sekunden Ihr persönliches Rückerstattungspotenzial durch die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV Quellensteuer) sowie die 35 % Rückforderung der Schweizer Verrechnungssteuer.

CHF 110'000
CHF 40'000
CHF 300'000
Geschätzter Grenzsteuersatz: ~22 %

Hohes Rückerstattungspotenzial in steuergünstigen Zürcher Gemeinden & durch 3a/BVG-Abzüge

CHF 7'258

Im Quellensteuertarif nicht enthalten – über die NOV zu 100 % vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

CHF 0

Freiwillige BVG-Einkäufe brechen die Steuerprogression bei hohen Einkommen massiv.

CHF 2'500

CAS/MAS/Kurse (bis CHF 12'000), ÖV-/Auto-Pendlerkosten, auswärtige Verpflegung & Wochenaufenthalt.

CHF 2'000

Auf Schweizer Dividenden und Bankzinsen werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen. Über das Wertschriftenverzeichnis der NOV fordern Sie diese 35 % zurück!

Ihre Live-Steuersimulation (ZH)NOV-Potenzial

Geschätztes jährliches Rückerstattungs- & Sparpotenzial

CHF 2'847

pro Steuerjahr durch NOV-Abzüge & Verrechnungssteuer-Rückforderung

Geltend gemachte NOV-Abzüge total:CHF 9'758
Steuerersparnis durch Abzüge (3a, BVG, Beruf):+ CHF 2'147
35 % Verrechnungssteuer-Rückerstattung:+ CHF 700
Kantonaler Tarif-Indikator (ZH):~22 % Grenzsteuersatz

Freiwillige ordentliche Veranlagung (Antrag bis 31. März)

Unter CHF 120'000 Bruttolohn ist die NOV freiwillig. Wichtig: Da der Wechsel für Folgejahre bindend ist, prüfen wir vorab Ihren Gemeindesteuerfuss, damit Sie garantiert von einer Rückerstattung profitieren.

100 % kostenlose ErsteinschätzungVorab-Prüfung Nachzahlungsrisiko
Wichtiger Hebel bei Wertschriften, Dividenden & Bankguthaben

Schweizer Verrechnungssteuer (35 %) & Vermögen bei Quellensteuer über die NOV zurückfordern

Viele quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende mit Ausweis B oder L investieren in Aktien, ETFs, Fonds oder halten Ersparnisse auf Schweizer Bankkonten. Was oft übersehen wird: Auf sämtlichen Schweizer Zinsen und Dividenden zieht die Bank automatisch 35 % Schweizer Verrechnungssteuer zugunsten der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ab.

Ohne ordentliche Steuererklärung verfallen diese 35 % oft ungenutzt. Gleichzeitig führen bereits moderate Wertschriftenerträge (z. B. ab CHF 2'000 im Aargau, CHF 2'500 in Zug oder CHF 3'000 in Zürich) oder steuerbares Vermögen (ab CHF 75'000 bis CHF 100'000) zu einer gesetzlichen Pflicht für die obligatorische NOV.

100 % Rückerstattung der 35 %

Durch korrekte Deklaration im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis der NOV wird die 35 % Schweizer Verrechnungssteuer vollumfänglich zurückerstattet oder angerechnet.

DA-1 Ausländische Quellensteuern

Im Rahmen der ordentlichen Veranlagung beantragen wir für Sie auch das Formular DA-1, um 15 % US-Quellensteuer auf amerikanische Tech-Aktien und Welt-ETFs anzurechnen.

Kantonale Schwellenwerte für Vermögen & Wertschriftenerträge

Überschreiten Sie eine dieser Grenzen am 31. Dezember, ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) obligatorisch:

Kanton Zürich (ZH)
Nebeneinkünfte ab CHF 3'000
CHF 80'000 / 160'000
Kanton Zug (ZG)
Nebeneinkünfte ab CHF 2'500
CHF 100'000 / 200'000
Kanton Aargau (AG)
Nebeneinkünfte ab CHF 2'000
CHF 75'000 / 150'000
Zum Fachartikel: Verrechnungssteuer & NOV
Entscheidungshilfe zum Schweizer Quellensteuerrecht (Kreisschreiben Nr. 45)

Obligatorische NOV vs. Freiwillige ordentliche Veranlagung im direkten Vergleich

Ob gesetzliche Pflicht ab CHF 120'000 Bruttolohn oder freiwilliger Antrag zur Steuerrückerstattung: Erkennen Sie auf einen Blick die wichtigsten Unterschiede, Fristen und Chancen.

Auslöser & Voraussetzungen
Obligatorische NOV (Pflicht ab CHF 120'000)

Gesetzliche Pflicht bei Wohnsitz in der Schweiz (Ausweis B oder L) und Erreichen der kantonalen Schwellenwerte.

Freiwillige ordentliche Veranlagung

Freiwilliger Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) oder Quasi-Ansässigkeit (90-%-Regel bei Grenzgängern).

Experten-Tipp von 4you Partners

Lassen Sie vor einem freiwilligen Antrag immer prüfen, ob der ordentliche Gemeindesteuerfuss günstiger als Ihr Quellensteuertarif ist.

Einkommens- & Vermögensgrenzen
Obligatorische NOV (Pflicht ab CHF 120'000)

Ab CHF 120'000 Bruttojahreseinkommen oder bei steuerbarem Vermögen (z. B. ab CHF 80'000 in ZH) bzw. Nebeneinkünften / Wertschriften.

Freiwillige ordentliche Veranlagung

Unter CHF 120'000 Bruttolohn möglich, unabhängig von der Einkommenshöhe – besonders attraktiv ab CHF 2'500+ Abzugsvolumen.

Experten-Tipp von 4you Partners

Bereits eine volle Säule-3a-Einzahlung (CHF 7'258) spart je nach Kanton zwischen CHF 1'200 und CHF 2'400 Steuern.

Gesetzliche Frist (31. März)
Obligatorische NOV (Pflicht ab CHF 120'000)

Meldepflicht bis 31. März des Folgejahres; danach Versand der Steuererklärung mit regulärer Einreichefrist (Fristerstreckung möglich).

Freiwillige ordentliche Veranlagung

Strikte Verwirkungsfrist am 31. März des Folgejahres! Ein verspäteter NOV-Antrag wird vom Steueramt ausnahmslos abgelehnt.

Experten-Tipp von 4you Partners

Antrag unbedingt vor dem 31. März stellen – die eigentlichen Steuerbelege können danach mit Fristerstreckung eingereicht werden.

Abzugsmöglichkeiten (Säule 3a, BVG, Verrechnungssteuer)
Obligatorische NOV (Pflicht ab CHF 120'000)

Sämtliche Abzüge möglich: Säule 3a, BVG-Einkäufe, effektive Berufskosten, Weiterbildung, Kita-Kosten sowie 35 % Verrechnungssteuer-Rückforderung.

Freiwillige ordentliche Veranlagung

Identische Vollabzüge wie bei ordentlicher Besteuerung inkl. Rückerstattung der 35 % Schweizer Verrechnungssteuer auf Dividenden & Zinsen.

Experten-Tipp von 4you Partners

Ohne Geltendmachung Ihrer Abzüge führt die obligatorische NOV oft zu einer Nachzahlung – mit Optimierung häufig zu einer Rückerstattung!

Bindungswirkung ("Einmal NOV, immer NOV")
Obligatorische NOV (Pflicht ab CHF 120'000)

Besteht dauerhaft für alle Folgejahre in der Schweiz, solange die Quellensteuerpflicht (Ausweis B/L) andauert.

Freiwillige ordentliche Veranlagung

Gesetzlicher Systemwechsel: Wer einmal freiwillig die NOV beantragt, bleibt auch in allen Folgejahren im ordentlichen Verfahren.

Experten-Tipp von 4you Partners

4you Partners simuliert Ihre Steuerbelastung über mehrere Jahre, damit der Wechsel dauerhaft zu Ihrem finanziellen Vorteil ausfällt.

Risiko einer Nachzahlung & Empfehlung von 4you Partners
Obligatorische NOV (Pflicht ab CHF 120'000)

Hohes Nachzahlungsrisiko bei Wohnsitz in steuerhohen Gemeinden oder bei Ehepaaren mit Doppelverdienst ohne Abzugsoptimierung.

Freiwillige ordentliche Veranlagung

Kein Risiko, sofern vorab durch 4you Partners eine exakte Tarif- und Gemeindesteuerfuss-Simulation durchgeführt wird.

Experten-Tipp von 4you Partners

Wir reichen freiwillige NOV-Anträge nur dann ein, wenn unsere Vorab-Berechnung eine klare Steuerersparnis für Sie bestätigt.

Stichtag 31. März • Kostenlose Vorab-SimulationZero-Risk-Check

Unsicher, ob für Sie eine NOV-Pflicht besteht oder ob sich ein freiwilliger Antrag in Ihrer Gemeinde auszahlt?

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Kantonale Steuerpraxis & Gemeindesteuerfüsse

NOV & Quellensteuer nach Kanton: Zürich, Zug & Aargau im Fokus

Jeder Schweizer Kanton definiert eigene Vermögensfreigrenzen, Abzugspauschalen und Gemeindesteuerfüsse. Wählen Sie Ihren Wohnkanton für detaillierte Berechnungen und Fallbeispiele:

Zürich (ZH)Frist: 31. März

Kanton Zürich: NOV & Quellensteuer

Wann Sie beim Steueramt des Kantons Zürich zwingend in die ordentliche Veranlagung müssen (CHF 120'000 Bruttolohn, CHF 80'000 Vermögen oder CHF 3'000 Wertschriftenerträge) – und wie Sie mit Säule 3a, BVG und der 35 % Schweizer Verrechnungssteuer tausende Franken zurückholen.

Pflicht-NOV Lohn: ab CHF 120'000
Vermögensgrenze: Ab CHF 80'000 steuerbarem Reinvermögen (weltweites Vermögen per 31. Dezember)
Nebeneinkünfte: Ab CHF 3'000 nicht quellensteuerpflichtigen Einkünften (z. B. Dividenden, Zinsen, Krypto-Staking, Liegenschaftserträge)
Leitfaden Kanton Zürich öffnen
Zug (ZG)Frist: 31. März

Kanton Zug: NOV & Quellensteuer

Der Kanton Zug bietet die tiefsten ordentlichen Steuersätze der Schweiz und einzigartige kantonale Abzüge (wie den Zuger Wohnkostenabzug). Erfahren Sie, warum sich die ordentliche Veranlagung (NOV) in Zug, Baar, Cham oder Risch-Rotkreuz fast immer massiv auszahlt.

Pflicht-NOV Lohn: ab CHF 120'000
Vermögensgrenze: Ab CHF 100'000 steuerbarem Vermögen im Kanton Zug
Nebeneinkünfte: Ab CHF 2'500 steuerbaren Nebeneinkünften (z. B. Dividenden, Wertschriftenerträge, Mitarbeiteraktien-Dividenden)
Leitfaden Kanton Zug öffnen
Aargau (AG)Frist: 31. März

Kanton Aargau: NOV & Quellensteuer

Viele quellensteuerpflichtige Fachkräfte wohnen im Kanton Aargau (z. B. Region Baden, Wettingen, Brugg, Aarau, Lenzburg, Freiamt oder Fricktal) und pendeln nach Zürich, Zug oder Basel. Erfahren Sie, wie Sie über die NOV im Aargau tausende Franken Steuern zurückfordern.

Pflicht-NOV Lohn: ab CHF 120'000
Vermögensgrenze: Ab CHF 75'000 steuerbarem Vermögen im Kanton Aargau
Nebeneinkünfte: Ab CHF 2'000 nicht quellensteuerpflichtigen Nebeneinkünften (z. B. Dividenden, Zinsen mit Schweizer Verrechnungssteuer)
Leitfaden Kanton Aargau öffnen
Schweizer Experten-Ratgeber (Kreisschreiben Nr. 45)

Aktuelle Fachartikel zur NOV & Quellensteuer 2026/2027

Alle 4 Fachartikel ansehen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wichtige Antworten rund um NOV, Quellensteuer & Frist 31. März

NOV steht für die Nachträgliche ordentliche Veranlagung. Während die Quellensteuer direkt vom monatlichen Bruttolohn nach einem kantonalen Durchschnittstarif abgezogen wird, werden Ihre Einkünfte, Abzüge und Vermögenswerte bei der NOV exakt wie bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern oder Personen mit Niederlassungsbewilligung C über eine reguläre Steuererklärung abgerechnet. Zuviel bezahlte Quellensteuer wird Ihnen samt Zins zurückerstattet oder mit der Schlussrechnung verrechnet.